Landesrechnungshof zu den Bewertungsstellen

Erscheinungsdatum: 05.10.2020

Bewertungsstellen der Finanzämter:

Für die Grundsteuerreform nicht gerüstet

Die Bewertungsstellen sind für die Feststellung von Einheitswerten und die Feststellung von Grundsteuermessbeträgen zuständig. Darüber hinaus führen sie Bedarfsbewertungen für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungssteuer und der Grunderwerbsteuer durch.

Schon jetzt ist die Arbeitslage in den Bewertungsstellen kritisch; Arbeitsrückstände müssen abgebaut werden.

Durch die Grundsteuerreform kommen auf die Bewertungsstellen zusätzliche Aufgaben zu. Hierfür sind sie weder personell noch technisch ausreichend gerüstet. Das Finanzministerium muss dringend konkrete Konzepte vorlegen, damit die Bewertungsstellen ihre Arbeit bewältigen können.

Den Bericht des Rechnungshofes zu den Bewertungsstellen können Sie hier lesen.

 Landesrechnungshof – Bewertungsstellen

 

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