Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat auf gewerkschaftliche Forderungen, Corona-Erkrankungen der Dienstunfallfürsorge zugänglich zu machen, reagiert. Über einen Erlass werden die Voraussetzungen für eine Anerkennung erleichtert. Die Mitgliederinfo des dbb sh finden Sie hier. Auf der Homepage des dbb unter dbb-sh.de sind ergänzend die in dem Erlass genannten Kriterien aufgeführt.
Corona und Dienstunfall
Erscheinungsdatum: 24.02.2021