Endlich klare Richtlinien
Corona- endlich gibt es klare Richtlinien
Am Sonnabend den 14.03.2020 gab die Staatskanzlei einen Erlass bekannt zum Umgang mit dem Corona-Virus in der Landesverwaltung. Wer damit gerechnet hatte, klar und deutlich nachlesen zu können, was Sache ist, wurde bitter enttäuscht. Mehr als ein klares „sowohl als auch“ war auch nach mehrmaligem Lesen nicht zu erkennen.
Dieser Wischi-Waschi- Erlass führte dann auch dazu, dass jede der allein gelassenen Dienststellenleitungen nach eigenen Erwägungen handelten. Von Schließung der Ämter bis zu Dienst fast wie sonst auch ging die ganze Palette.
Wir als Beschäftigte in den einzelnen Ämtern konnten diesen uneinheitlichen Zustand einfach nicht verstehen. Wo blieb die oft bemühte Fürsorgepflicht des Dienstherrn?
Am Dienstag den 17.03.2020 erhöhte das Robert-Koch-Institut das Infektionsrisiko auf „hoch“ und wir warteten einen weiteren Arbeitstag auf eine Richtlinie für unsere Finanzämter.
Am späten Nachmittag des selben Tages ist die Handlungsempfehlung des Finanzministeriums bekannt gegeben worden. Durch die unklare Vorgabe der Staatskanzlei war vieles noch im Detail abzustimmen.
Dies ist nun geschehen und wir finden das Ergebnis der besonderen einmaligen Lage angemessen. Wir arbeiten in einer für alle Menschen unverzichtbaren Verwaltung, so dass auch niemand mit einer vollständigen Schließung aller Ämter rechnen konnte. Der Spagat zwischen Aufrechterhaltung der wichtigsten Funktionen für die Bürgerinnen und Bürger und dem Versuch, die persönlichen Kontakte im Dienst auf ein Minimum zu reduzieren, ist unserer Ansicht nach gut gelungen.
Wir fahren im Moment alle „auf Sicht“, so dass erst im Nachhinein beurteilt werden kann, ob wir richtig gelegen haben.
DSTG-Schleswig-Holstein 18.03.2020