Beiträge

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Die DSTG Mitgliedsbeiträge orientieren sich nach der Beitragsordnung an der Besoldung und werden direkt vom Grundgehalt abgezogen.

Die Beiträge zur DSTG Mitgliedschaft werden je nach Dienstgrad und Beschäftigungsverhältnis unterschiedlich berechnet. Dabei orientiert sich die Berechnung jeweils an dem am 01.12. gezahlten Entgelt. Beamtenanwärterinnen und -anwärter, Beurlaubte ohne Dienstbezüge sowie Kolleginnen und Kollegen mit dem Pflegegrad 3 oder höher sind von den Beiträgen befreit.

Von einer Mitgliedschaft bei der DSTG profitieren Sie auf mehreren Ebenen. Überzeugen Sie sich selbst anhand unserer Beitragsordnung, wie gering die Beitragskosten nach ihren individuellen Voraussetzungen ausfallen.