Bestattungskostenzuschuss

Als Geste der Anteilnahme und des Beileids erhalten die Hinterbliebenen eines verstorbenen Mitglieds einen Bestattungskostenzuschuss.

Der Tod geliebter Menschen hinterlässt bei den Hinterbliebenen nicht nur seelische Belastung, sondern oft auch finanzielle Einschnitte, da eine Bestattung mit hohen Kosten verbunden ist. Um den Angehörigen unsere Unterstützung auch in schwierigen Zeiten entgegenzubringen und dem verstorbenen Mitglied die letzte Ehre zu erweisen, zahlt die DSTG einen Bestattungskostenzuschuss von 160 € (bei einer mehr als 30-jährigen Mitgliedschaft 260 €) an die Hinterbliebenen. Auf diese Weise möchten wir unsere Anteilnahme und Beileid zum Ausdruck bringen.

Der Antrag über den Bestattungskostenzuschuss wird mit einer Kopie der Sterbeurkunde bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht. Die jeweilige Summe wird den Angehörigen direkt auf das angegebene Konto überwiesen.