Diensthaftpflicht

Damit Sie jederzeit abgesichert sind, enthält die DSTG Mitgliedschaft eine kostenlose Diensthaftpflichtversicherung.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haften für begangene Fehler persönlich. Obwohl laut Grundgesetz der jeweilige Dienstherr verantwortlich ist, sieht dies bei Beamten, Beamtinnen und Arbeitnehmern, die nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden, anders aus. Deshalb ist es in diesen Beschäftigungsverhältnissen besonders ratsam, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies bleibt Ihnen mit der Mitgliedschaft in der DSTG erspart, da eine Diensthaftpflichtversicherung in der Mitgliedschaft enthalten ist. So entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten und Sie sind gegenüber Personenschäden, Kosten aufgrund abhanden gekommener Dienstschlüssel und Sachschäden abgesichert.  Da im beruflichen Alltag die private Haftpflichtversicherung oft nicht greift, kommt Ihnen die Diensthaftpflichtversicherung entgegen und für unterschiedliche Schadensereignisse auf. Auch Schadensereignisse, die bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr vorkommen, auftreten, werden je nach Fall individuell berechnet.

Demnach werden folgende Deckungssummen als Ersatzleistung aufgewendet:

3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden

50.000 € für abhanden gekommene Dienstschlüssel

0
pauschal für Personen-/Sachschäden
0
für Abhandenkommen von Dienstschlüsseln