Rechtsschutz in der DSTG

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit dem dbb können die Mitglieder der DSTG einen berufsbezogenen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb, sowie die Rechtsschutzordnung der DSTG Schleswig-Holstein.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnungen beinhaltet Rechtsberatung und Verfahrensschutz. Über den Beratungsrechtsschutz erhalten Sie Auskünfte oder können Rechtsgutachten erstellen lassen. Der Verfahrensrechtsschutz umfasst die Vertretung bei einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dabei kann es sich sowohl um die Vertretung eines schriftlichen Vorverfahrens, als auch um die anschließende gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs handeln.

Wie weit geht der Rechtsschutz und wer bekommt ihn?

Rechtsschutz über den dbb wird nur gewährt, wenn die entsprechenden Fälle im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dazu zählen ebenfalls Tätigkeiten, die in der Funktion als Mitglied eines Personalrates, einer Jugendvertretung, als Gleichstellungsbeauftragte oder als Vertrauensfrau oder -mann für Schwerbehinderte ausgeübt wurden.


Somit umfasst der gewerkschaftliche Rechtsschutz sämtliche dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst weiterhin auch sozialrechtliche Rechtsprobleme, wie beispielsweise Fragen zur Feststellung einer Behinderung oder des Grades der Behinderung sowie Fragen, die im Zusammenhang mit Unfällen auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz auftreten.


Des Weiteren wird Mitgliedern der DSTG im Zuge des Rechtsschutzes durch die dbb in Ordnungswidrigkeitsverfahren, Straf- und Disziplinarverfahren Rechtsschutz im berufsbezogenen Umfang gewährt. Handelt es sich um ein Vorsatzdelikt, gilt dies jedoch nur bei besonderen Ausnahmefällen.

Wann wird Rechtsschutz gewährt?

Ausschlaggebender Punkt für die Gewährung von Rechtsschutz ist eine hinreichende Erfolgsaussicht des Rechtsschutzfalles. Eine juristische Einschätzung muss ergeben, dass die Klage tendenziell gewonnen werden kann.

 

Wenn das Rechtsschutzrisiko bereits privat oder über den Dienstherren oder Arbeitgeber abgesichert ist, wird kein Rechtsschutz gewährt. Weiterhin behalten sich die DSTG und dbb vor, Rechtsschutzfälle abzulehnen, die den gewerkschaftspolitischen Bestrebungen zuwiderlaufen.

Wer übernimmt die Kosten?

Für die DSTG-Mitglieder ist der Rechtsschutz durch den dbb kostenlos. Dies beinhaltet alle anfallenden Kosten, sodass mit der Kostenübernahme nach Entscheidung über die Gewährung des Rechtsschutzes ebenfalls die Gebühren für den gegnerischen Anwalt und Sachverständigungskosten gedeckt sind.

 

Für den Fall, dass die in den dbb Dienstleistungszentren tätigen Juristen aus prozessualen Gründen verhindert sind, die Interessen unserer Mitglieder selbst zu vertreten, werden externe Rechtsanwälte beauftragt. Die entstehenden gesetzlichen Gebühren sind in der Deckungszusage im Rahmen des Rechtsschutzes enthalten.

 

Ihre Kostenvorschussrechnungen oder Kostenrechnungen können Sie einfach beim betreuenden Dienstleistungszentrum einreichen, welches die Rechnungen begleicht.

An wen muss der Antrag gestellt werden?

Der Rechtsschutzantrag ist an die DSTG Landesleitung Schleswig-Holstein zu richten, durch die auch die Vorprüfung vorgenommen wird. Nachdem die Vorprüfung stattgefunden hat, werden die Unterlagen an das zuständige Dienstleistungszentrum des dbb weitergeleitet.

 

Sollte, aufgrund einer ablaufenden Frist, schnell Handlungsbedarf nötig sein, ist nach der Kontaktaufnahme mit der Landesleitung der DSTG auch eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Dienstleistungszentrum möglich. Damit erhalten Sie eine sachgerechte Sofortbehandlung, die Ihnen in Anbetracht der ablaufenden Frist so schnell wie möglich weiterhilft.

Wie arbeiten die dbb Dienstleistungszentren?

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie in der Regel eine Eingangsbestätigung oder Nachfragen über fehlenden Unterlagen. Ist die erste Kontaktaufnahme erfolgt, beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Wenn der Rechtsschutzfall in einem Verfahrensschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensschritte mit Ihnen abgestimmt und Sie erhalten Kopien von sämtlichen Schriftstücken. Somit sind Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert.

 

Das Verfahren der jeweils beschrittenen Instanz, endet durch eine gerichtliche Entscheidung, die entweder aus einem Urteil oder einem Beschluss besteht. Sollte die gegnerische Seite bei einem Ausgang zugunsten ihrerseits Rechtsmittel einlegen, gilt der Rechtsschutz fort und Sie müssen keinen erneuten Antrag stellen.

 

Ein erneuter Rechtsschutzantrag ist nur dann erforderlich, wenn der Rechtsschutzfall erfolglos verlaufen ist. In Rücksprache mit dem dbb entscheidet die DSTG erneut über das Rechtsschutzersuchen.