Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.11.2025 eine wegweisende Grundsatzentscheidung zur Beamtenbesoldung getroffen. Auch wenn das Urteil Berlin betrifft, gelten die Maßstäbe bundesweit – und sie bestätigen in zentralen Punkten genau das, was auch unsere Verfahren in Schleswig-Holstein betreffen.
Für SH sind inzwischen mehrere Verfahren (Weihnachtsgeld, Partnereinkommen/Familienergänzungszuschläge, Alimentation 2022) beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Nach der neuen Entscheidung ist nun mit zügigen Beschlüssen zu rechnen.
Die aktuelle BVerfG-Entscheidung ist ein großer Erfolg und stärkt unsere Position deutlich.