Abgehängt und abgewatscht

Erscheinungsdatum: 07.02.2022

2,8 Prozent Erhöhung der Bezüge ab Dezember 2022 und eine Einmalzahlung in Höhe von 1.300,00 € bzw. 650,00 € für Anwärter*innen, soweit die Zahlen.

So richtig freuen mag man sich aber wohl als Beamtin oder Beamter im Landesdienst darüber nicht, denn angesichts der Entwicklung der Inflation von zuletzt 4,9 Prozent im Januar 2022 und der in zahlreichen Presseveröffentlichungen und Leserbriefen zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Wahrnehmung fühlt man sich doch eher so, wie in der Überschrift beschrieben.

Abgehängt, weil die lineare und nachhaltige Anpassung der Dienstbezüge nicht nur deutlich hinter der Entwicklung der Inflation zurückbleibt und die Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand dazu noch von der Einmalzahlung ausgenommen sind.

Abgewatscht, weil die Beamtenschaft wieder einmal zu Unrecht in das schlechte Licht der arbeitsscheuen Abzocker gerückt wird, die sich in ihren wie Trutzburgen abgeschotteten Behördenbauten versteckt und dafür auch noch einen Corona-Bonus kassiert.

Das hätte so nicht sein müssen. Eine höhere lineare Anpassung der Dienstbezüge, die der zu erwartenden Steigerung der Lebenshaltungskosten Rechnung trägt und an der auch die Ruheständler partizipieren, hätte das Gefühl von mehr Gerechtigkeit und wohl auch Zufriedenheit bei den Kolleginnen und Kollegen bewirkt und außerdem in der Außendarstellung sicher für weniger Polemik gesorgt.

An dieser Stelle sei einmal deutlich gesagt, dass die Kolleginnen und Kollegen sich in Zeiten von Pandemie und Lockdown schnell und flexibel auf die für alle ungewohnten neuen Arbeitsformen eingestellt und den Dienstbetrieb unter häufig alles andere als optimalen Bedingungen sehr gut aufrechterhalten haben.

Ein bisschen mehr Weitblick bei den Verhandlungen zur Einkommensrunde hätte sowohl die  ungerechte und unverhältnismäßige Benachteiligung der Ruheständler als auch die vielfach polemische öffentliche Darstellung der Kolleginnen und Kollegen verhindern können.

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