Entscheidung VG Schleswig
Leider hat das VG Schleswig die Klagen zur altersdiskriminierenden Besoldung nicht in unserem Sinne entschieden. Hierzu die ausführliche Info des dbb vom 22.07.2016.
Das Land hat diejenigen, die entsprechende Anträge gestellt haben, regelrecht auflaufen lassen mit eilfertigen Ablehnungen und Widerspruchsentscheidungen. Es blieb am Ende allein die Klage, um die Ansprüche zu wahren.
Wir schließen uns dem dbb an und raten, die Klagen zurück zu nehmen. Allerdings empfehlen wir als DSTG, mit der Rücknahme einen Antrag auf Kostenübernahme des Beklagten zu stellen. Das treuwidrige Verhalten unseres eigentlich zur Fürsorge verpflichteten Dienstherrn zwingt regelrecht dazu. Diverse Verwaltungsgerichte sind dem auch gefolgt, zuletzt in Sachsen und auch in Mecklenburg –Vorpommern.
Daher raten wir, das Muster zu verwenden welches per Mail in den OVversendet wurde.
Möglicherweise vertritt das OVG eine andere Auffassung. Da wir ein entsprechendes Prozessrisiko nicht übernehmen können, bitten wir um Verständnis, dass wir zu diesen Weg nicht raten können.