Angemessene Besoldung

Erscheinungsdatum: 23.01.2016

Was ist eine amtsangemessene Alimentation ?

Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten wird die Besoldung der Beamten nicht im Wege von Tarifverhandlungen festgelegt, sondern vom Dienstherrn per Gesetz festgelegt. Dabei ist der Grundsatz der sog. amtsangemessenen Alimentation zu beachten. Damit soll Willkür in diesem Bereich vermieden werden.

Was ist nun aber eine amtsangemessene Alimentation ?

Das liegt sicher immer auch im Auge des Betrachters. Fest steht jedoch, dass durch die Kürzungen der vergangenen Jahre insbesondere im Bereich der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) der Eindruck verstärkt wurde, dass gegen den oben genannten Grundsatz verstossen wird.

Um das zu klären bleibt nur der Gang zum Bundesverfassungegricht. So liegen und lagen aus verschiedenen Bundesländern entsprechende Klagen vor. Mit Beschluß vom 17.11.2015 hat das BVerfG Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung von Beamten in verschiedenen Bundesländern und unterschiedlichen Zeiträumen getroffen.

Das Problem:

BIs zur Förderalismusreform im Jahr 2006 war die Besoldung bundeseinheitlich geregelt. Danach hat sich die Besoldung in den Ländern unterschiedlich entwickelt. Dies hat Auswirkung auf die Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung. Was in einem Bundesland verfassungswidrig ist, kann in einem anderen Bundesland verfassungskonform sein. Auch kann innerhalb einer Besoldungsgruppe  die Besoldung in einem Jahr verfassungswidrig sein in den anderen verfassungskonform.

All das zeigt die Komplexität der Thematik. Im Übrigen liegen auch noch Musterverfahren beim VG Schleswig vor.

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