Angemessene Besoldung

Erscheinungsdatum: 29.01.2016

Mitgliederinfo des dbb

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben die Erwartung geweckt, dass es nun auch bald in SH zu einer (positiven) Entscheidung kommen wird und sich ein Füllhorn von Nachzahlungen auf unsere Konten ergießen wird.
Die entsprechend Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht sind ja immerhin schon seit 2008 ! anhängig.

So verständlich die Ungeduld ist, wir haben als Gewerkschaft keinerlei Möglichkeiten die Verfahren zu beschleunigen. Es kamen auch Vorschläge, dass wir doch anhand der aufgestellten Kriterien schon im Vorwege eigene Berechnungen anstellen könnten. Dazu kann man feststellen, dass wir das nicht leisten können, da wir Steuerbeamte und keine Fachleute auf dem Gebiet sind. Was würde es auch bringen, wenn wir eine Berechnung veröffentlichen, die dann vom Ergebnis des Gerichts abweicht ? Sicherlich könnte man auch Externe beauftragen. Das kostet aber Geld und wer gibt uns die Gewähr, dass diese Zahlen sich auch mit der Entscheidung des Gerichts decken werden ? Was hätte das für Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Landesleitung ?

Wie man es auch dreht und wendet auch wenn es unbefriedigend ist, wir müssen abwarten.

Anbei die Information des DBB zu dieser Thematik.

Andree Rietig

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung BverfG zum Beschluss vom 17.11.2015.pdf (113,4 KiB)

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