Beihilfe Artikel in der KN vom 26.05.2016

Erscheinungsdatum: 27.05.2016

Reaktionen der Kollegen

Sehr geehrter Herr Christen,

der Kommentar von Ihnen in den Kieler Nachrichten vom 26.05.2016 hinsichtlich der Beihilfemisere in Schleswig-Holstein
macht deutlich, wie wenig doch über die Beihilfe und die Kosten, die das Land dafür aufbringt bekannt sind.

Schon die ehem. Ministerpräsidentin Heide Simonis hat ihre Überlegung alle Beamten/innen in ein Angestelltenverhältnis zu
überführen, bzw. nur noch Beschäftige, wie es inzwischen heißt, einzustellen, sehr schnell aufgegeben, weil dadurch nicht zu
finanzierende Kosten auf das Land zukommen.

Allein die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung dürften die von ihnen genannte Beihilfe deutlich
übersteigen.

Wir, die Beamten/innen haben es schon schwer genug in Schleswig Holstein, da wir immer wieder bei Sparmaßnahmen ganz
in vorderster Reihe stehen.

Für den Bereich der Finanzverwaltung, dem ich seit 1974 angehöre kann ich nur feststellen, dass bei einer personellen Besetzung
von ca. 90 % in den Finanzämtern, trotzdem gute Arbeitsergebnisse erzielt werden.

Trotz oft fehlender Wertschätzung, teilweise schlecht funktionierender EDV Unterstützung und einem immer komplizierter
werdendem Steuerrecht halten wir uns an unserem geleisteten Eid und arbeiten zum Wohle des Landes Schleswig Holstein.

Wir sind keine potentiellen Beihilfebetrüger Herr Christen.

Durch das eingeführte RMS Verfahren bei der Bearbeitung von Steuererklärungen wird den Stpfl. ja auch nicht unterstellt, dass sie
jetzt Spendenbelege und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Firmen und Organisationen fälschen, um
steuerliche Vorteile zu erschleichen oder Hundefutter als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen, was mit der Antibabypille
in der Vergangenheit schon mehrfach versucht wurde.

Zum Thema Bürgerversicherung und privater Krankenversicherung noch eine abschließende Anmerkung: jeder Beamter/in zahlt für sich,
seine nicht in einem Arbeitsverhältnis stehenden Ehegatten/innen und die Kinder eine nicht unerheblichen Beitrag aus seinen eigenen
finanziellen Mitteln.

In der gesetzlich Krankenversicherung sind nicht mitarbeitende Ehegatten/innen sowie Kinder beitragsfrei.

Also „Steuern rauf, damit alle Beamten/innen in eine Bürgerversicherung übergeleitet werden“

Diesen, ihren Vorschlag, denn anders ist er nicht zu finanzieren, dürfen Sie dann den Lesern der KN erklären.

Auf die dann folgenden Kommentare bin ich schon jetzt gespannt.

Freundliche Grüße

Holger Beiroth

PS: als Vorsitzende der örtlichen Personalrates habe ich das Recht, eine Mails wie dies auch während der Dienstzeit zu schreiben.

Sehr geehrter Herr Ulf B. Christen,

 

ich beziehe mich auf Ihren Kommentar in den Kieler Nachrichten am 26.05.2016 hinsichtlich der Beihilfemisere in Schleswig-Holstein.

Als langjähriger Beamter ( 46 Dienstjahre ) verwehre ich mich dagegen, dass meinen Kolleginnen/Kollegen und mir eine kriminelle Energie unterstellt wird, die nur darauf wartet – bei laxer Prüfung der Beihilfeanträge – mehr abzurechnen als geboten ist. Natürlich werden wir dann mit den Ärzten zusammenarbeiten, die überhöhte Rechnungen stellen. Die zu hohen Erstattungen werden dann „brüderlich bzw. schwesterlich“ geteilt.

Ich muss mich schon sehr wundern, welche absurde Meinung Sie von der Ärzte- und Beamtenschaft unseres Landes haben.

Desweiteren entnehme ich aus Ihrem Kommentar, dass die Beihilfeerstattungssumme von ca. 300 Mio. als exorbitant hoch angesehen wird. Hätten Sie diese Summe durch 90.000 Beamte*innen geteilt, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass die Erstattung pro Kopf ca. 277,- € monatlich beträgt und damit der Aufwand weit unter den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zur Krankenversicherung bei der Sozialversicherung liegt. Es handelt sich also nicht um ein Privileg der Beamtenschaft, sondern um Ersparnisse im Landeshaushalt.

Richtig erkannt haben Sie, dass die Rückstände bei der Antragsbearbeitung durch zu wenig Personal entstanden sind. Durch den permanenten Personalabbau im öffentlichen Dienst ist dies aber nur ein weiterer Hinweis darauf, dass die Aufgaben des Landes nicht mehr zufriedenstellend erledigt werden können. Hierzu zählen vorrangig die innere Sicherheit, Gerichtsbarkeit, Bildung und Steuerverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Galle

 

 

Neue Beiträge