DSTG Schleswig-Holstein befürwortet automatische Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifes

Erscheinungsdatum: 24.11.2022

Die Fraktion der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag beantragt eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Einführung einer automatischen Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif.

Die DSTG Schleswig-Holstein befürwortet grundsätzlich eine solche Initiative, die in Zeiten ständig steigender Inflation zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beitragen würde, gibt aber zu bedenken, dass nicht nur der Steuertarif, sondern auch Pauschalen, Freibeträge und Freigrenzen entsprechend angepasst werden müssten.

Das beträfe zum Beispiel den Höchstbetrag für der abzugsfähigen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, denn Miet- oder Nebenkosten sind deutlich gestiegen und fänden im Falle der Beibehaltung des gegenwärtigen Höchstbetrages keine angemessene steuerliche Berücksichtigung mehr. Ähnliches gilt auch für den Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines volljährigen in der Berufsausbildung befindlichen und für Zwecke der Ausbildung auswärtig untergebrachten Kindes. Auch dieser Freibetrag bildet gegenwärtig die Höhe des Sonderbedarfs nicht angemessen ab.   

Der Antrag der FDP beschreibt einen Schritt in die richtige Richtung, um der „kalten Progression“ entgegenzuwirken, geht aber nach Ansicht der DSTG Schleswig-Holstein noch nicht weit genug.

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