Paukenschlag durch OVG Entscheidung
Seit einiger Zeit läuft die Digitalisierung der Personalakten in der Landesverwaltung. Dabei werden die Akten von einem externen Dienstleister gescannt. Nun der grosse Paukenschlag:
Das OVG hat in einem Verfahren im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt die Personalakte einem privaten Unternehmer zur Digitalisierung zu überlassen. Es bleibt abzuwarten wie in der Hauptsache entschieden wird und welche Auswirkungen das auf das Projekt hat. In weiten Bereichen der Landesverwaltung ist die Digitalisierung bereits abgeschlossen.
Eine ggf. rechtwidrige Digitalisierung würde einen Schatten auf das Projekt werfen und auch die Frage nach der Kompetenz der rechtlichen Beratung im Projekt aufwerfen.