Viele Anträge auf amtsangemessene Alimentation ab 2022, die unsere Kolleginnen und Kollegen beim DLZP gestellt haben, wurden erwartungsgemäß abgelehnt. Jetzt gilt es, nicht nachzugeben und gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen, damit die Chancen auf eine mögliche Nachzahlung der Sonderzuwendung auch für das Jahr 2022 erhalten bleiben.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist über die Zulässigkeit der eingereichten Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden. Die Entscheidung wird aber in den nächsten Wochen erwartet. Die DSTG empfiehlt daher, die Widerspruchsfrist weitgehend auszunutzen, damit die Frist für die Einreichung der zu erwartenden späteren Klage möglichst spät zu laufen beginnt.
Für unsere Mitglieder steht ein Musterschreiben für den Widerspruch zur Verfügung, dass bei den Ortsverbandsvorsitzenden oder bei der Landesleitung angefordert werden kann, sofern es noch nicht in den Ortsverbänden verteilt wurde.