Klagekosten

Erscheinungsdatum: 17.12.2016

Übernahme Klagekosten

Klageverfahren wegen altersdiskriminierender Besoldung

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

entgegen der bisherigen Praxis wurden die Verfahren gegen die altersdiskriminierende Besoldung nicht ruhend gestellt, sondern abschlägig beschieden. Die Kolleginnen und Kollegen wurden durch dieses Verhalten in Klageverfahren gedrängt. Aufgrund der sich abzeichnenden geringen Erfolgsaussichten hatten wir geraten die Klagen zurückzunehmen. Auch eine Klagerücknahme ist mit Kosten verbunden. Die Landesleitung hatte daher ausnahmsweise eine Kostenübernahme in Aussicht gestellt. Zunächst sollte jedoch durch eine Abfrage bei den Ortsverbänden die Höhe der entstandenen Kosten ermittelt werden.

 

Das Ergebnis liegt vor. Die Landesleitung hat die Kostenübernahme beschlossen. Diese gilt nur für Mitglieder, die am 06.12.2016 der DSTG angehörten. Kolleginnen und Kollegen, die vor dem Stichtag ihre Mitgliedschaft beendet haben, erhalten keineKostenerstattung.

 

Wir bitten um Verständnis, dass diese Kostenübernahme nur aus Billigkeitsgründen erfolgt und keine Bindungswirkung für künftige Massenverfahren entfaltet. Wir wollen die Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin in Zusammenarbeit mit dem DBB über die Möglichkeit von Rechtsmittel informieren. Das Kostenrisiko können wir nicht übernehmen. Rechtschutz ist nur in den Fällen möglich, die über unser Dienstleistungszentrum abgewickelt werden.

 

Mit kollegialen Grüßen

Eure Landesleitung

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