Krankenversicherung

Erscheinungsdatum: 13.07.2020

 

Öffnungsklausel in der PKV

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei sende ich Euch eine aktuelle Info der privaten Krankenkassen über eine Öffnungsaktion dieser.

Was bedeutet das?

Beamte/innen , die bis jetzt gesetzlich krankenversichert waren, haben die Möglichkeit, in eine private KV zu wechseln.

Oft war es in der Vergangenheit so, dass bei gesundheitlichen Problemen die Risikoaufschläge so hoch waren, dass die private KV zu teuer war oder gar nicht erst einen Vertrag abschließen wollte. 

Nun bieten viele private Krankenversicherer eine Aufnahme an mit maximal 30% Risikozuschlag.

Man muss genau überlegen, was für einen selbst auch langfristig betrachtet günstiger ist. So sind Familienangehörige ohne eigene Einkünfte in der gesetzlichen KV grundsätzlich beitragsfrei mitversichert. Auf der anderen Seite führen Gehaltssteigerungen z.B. auch durch Aufstockung der Arbeitszeit zu einer Beitragserhöhung. Auch das Leistungsangebot muss man sich anschauen. 

Es ist zu empfehlen, sich mehrere Angebote von privaten Versicherern einzuholen, um einen Überblick zu bekommen. 

Diese beiliegende Information ersetzt nicht die Beratung, ob die und welche private Versicherung günstiger ist! 

Viele Grüße

Harm Thiessen

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