Wohngeld statt Einkommenssteigerung
Die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ist ohne Ergebnis geblieben. Das war nicht wirklich überraschend, weil die Arbeitgeberseite nicht nur ohne Angebot nach Potsdam gekommen war, sondern auch die Forderungen der Gewerkschaften komplett abgelehnt hat.
Die in einer Pressemitteilung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbreitete Aussage der Arbeitgeberseite, wonach im Hinblick auf die unteren Einkommensgruppen auf den möglichen Bezug von Wohngeld verwiesen wird, statt eine auskömmliche Bezahlung zu gewährleisten, kann da nur als Beleg dahingehend verstanden werden, dass die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes der Länder in keiner Weise Wertschätzung erfahren. Es kann nicht sein, dass Menschen, die im öffentlichen Dienst in Vollzeit tätig sind, staatliche Unterstützungsleistungen beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Kolleginnen und Kollegen, jetzt kommt es auch auf uns alle an, die Forderungen der Gewerkschaften nach echten und nachhaltig wirkenden Einkommensverbesserung druckvoll zu unterstützen!
- Einkommenserhöhung um 10,5 Prozent, mindestens 500,00 €
- Einkommenserhöhung um 200,00 € für Auszubildende
- Laufzeit von 12 Monaten
Warum das auch die Beamtinnen und Beamten angeht?
Die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst sind jetzt genauso gefordert, die Aktionen der Gewerkschaften zu unterstützen, denn es geht hier auch um die Besoldungserhöhung und um eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten.
Die Landesleitung der DSTG Schleswig-Holstein ruft deshalb alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich an der Protestveranstaltung am 24. November in Kiel zu beteiligen.