Landesbeirat dbb

Erscheinungsdatum: 30.06.2017

Sitzung des Landesbeirats des dbb am 29.06.2017 in Nortorf

Sitzung des Landesbeirats des dbb 2017

Am 29.06.2017 fand die jährliche Sitzung des Landesbeirats des dbb in Nortorf statt. Der Landesbeirat setzt sich aus den Vertretern der im dbb organisierten Fachgewerkschaften und des Vorstandes des dbb zusammen. Er ist ein Beschlussgremium (außer Satzungsfragen) zwischen den Landesgewerkschaftstagen des dbb.

Die Tagung fand erstmals unter der Ägide des ‚neuen‘ Vorsitzenden des dbb Kai Tellkamp statt.

In seinem Tätigkeitsbericht wies Kai Tellkamp auf die personellen Umbrüche und die Personalknappheit im dbb hin. Schwerpunkte sieht der dbb bei der Frage der Wiedereinführung der Sonderzuwendung und bei der Wochenarbeitszeit. Hier sollen zeitnah die Gespräche mit der neuen Landesregierung aufgenommen werden. Weiterhin wird das Fortbildungsangebot weiter ausgebaut, als neues Medium ein ePaper eingeführt sowie die Homepage neu entwickelt. Er bat die Fachgewerkschaften um Unterstützung bei der Besetzung der diversen Projektgruppen.

Neben den satzungsgemäß vorgesehenen Themen folgten die Tätigkeits- und Lageberichte.

Breiten Raum in der Diskussion nahm die Frage nach der weiteren Vorgehensweise beim Klageverfahren zur amtsangemessenen Alimentation ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte Kriterien aufgestellt, nach denen ein Verstoß gegen die amtsangemessene Alimentation vorliegt. Von den 5 aufgestellten Kriterien müssen mindestens 3 erfüllt sein. Weiterhin gab es Urteile in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das FM hat eine Prüfung anhand der vom BVerfG aufgestellten Kriterien durchgeführt und festgestellt, dass nur gegen zwei Kriterien verstoßen wurde.

Vor diesem Hintergrund stellte sich somit die Frage, ob das Verfahren vor dem FG in SH fortgeführt werden soll. Wir als DSTG haben die Auffassung vertreten, dass die Verfahren auf jeden Fall weiter verfolgt werden müssen. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten in dieser Frage eine richterliche Entscheidung. Ein Rückzug würde als Einknicken vor der Verwaltung interpretiert werden. Zudem müsse der dbb selbst noch einmal prüfen, ob die Kriterien erfüllt seien. Diese Auffassung wurde mit deutlicher Mehrheit der Delegierten bestätigt.

Im weiteren Verlauf der Tagung ging es auch um den dbb-Landesgewerkschaftstag 2018. Dieser soll nach dem Votum der überwältigenden Mehrheit der Delegierten statt in Damp nunmehr in Kiel stattfinden, damit Presse und Politik den dbb besser wahrnehmen.

Die Versammlung verabschiedete zwei Resolutionen: Eine als Fünf-Punkte-Plan mit den Kernforderungen des öffentlichen Dienstes und eine zum Klima im öffentlichen Dienst.

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