Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand

Erscheinungsdatum: 22.08.2016

Schärfere Gangart der Verwaltung

Wie bereits in der DSTG Direkt berichtet, verschärft die Verwaltung offenbar das Vorgehen bei Fällen, in denen gegen eine Versetzung in den vorigen Ruhestand Widerspruch eingelegt bzw. Klage eingericht wird. Aus Sicht der Verwaltung hat dies eine aufschiebenden Wirkung der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zur Folge. Man erwartet vom Betroffenen, dass man zum Dienst erscheint oder Krankmeldungen abgibt. Wer das nicht befolgt dem drohen Diziplinarmaßnahmen und die Rückforderung von Bezügen. In einem Fall soll es zu einer Rückforderung in 5 stelliger Höhe gekommen sein.

Man sollte sich als mit der Dienststelle abstimmen was konkret erwartet wird.

Das Vorgehen mag juristisch korrekt sein, aus Sicht der DSTG jedoch aus Gründen der Fürsorgepflicht moralisch nicht nachvollziehbar.

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