Vorzeitiger Ruhestand

Erscheinungsdatum: 29.07.2018

Verlust der Besoldung

Vorsicht an der Bahnsteigkante

Wie bereits berichtet gibt es bei einem Widerspruchs-/Klageverfahren gegen die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand einiges zu beachten. Ausgangspunkt waren einige Fälle in denen Kolleginnen und Kollegen Rechtsbehelf gegen die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand eingelegt hatten und plötzlich mit Rückforderung von der Besoldung konfrontiert waren. Die Verwaltung beruft sich darauf, dass sie nicht zum Dienst erschienen sind. Klingt zunächst ein wenig kurios, ist es aber nicht.

Das VWG Schleswig hat in einem entsprechenden Verfahren der Verwaltung Recht gegeben:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?Quelle=jlink&docid=MWRE180002304&psml=bsshoprod.psml&max=true

Nach Auffassung des Gerichts muss man seine Arbeitskraft anbieten und zum Dienst erscheinen. Offen bleibt aber die Interessante Frage, ob die Verwaltung die Arbeitskraft annehmen darf, denn aus Sicht der Verwaltung ist die Person ja nicht dienstfähig.

 

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