Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ist in Sachsen-Anhalt teilweise nicht angemessen und sogar unzureichend ist und das sie gegen die Verfassung verstößt.
Zugleich legten die Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe Maßstäbe fest, um die untere Grenze der Besoldung von Richtern und anderen Berufsbeamten zu bestimmen.
Damit haben die vom BVerfG einstimmig getroffenen Entscheidungen über den Rechtskreis der Richter-Besoldung hinaus maßstäbliche Bedeutung für das gesamte Besoldungsrecht in Bund und Ländern.
Aus Sicht der DSTG ist das endlich eine positive Entscheidung die richtungsweisend für eine amtsangemessende Alimentation ist und schiebt hoffentlich einen Riegel vor eine Besoldungspolitik, die sich nur noch an haushaltspolitischen Erwägungen orientiert.
Weitere Informationen:
http://www.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2015/Info16-2015.pdf
http://www.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2015/a1Info16-2015.pdf
http://www.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2015/a2Info16-2015.doc
http://www.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2015/a3Info16-2015.doc
http://www.dbb.de/dokumente_gl/GF/Infos2015/a4Info16-2015.doc