Wie bereits berichtet, beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Frage, ob die von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist (Az: 2 BvR 646/14). Der dbb empfiehlt, ggf. nicht nur gegen Kindergeld- bzw. Steuerbescheide binnen eines Monats Einspruch einzulegen, sondern beim Dienstherrn auch die Gewährung des Familienzuschlags zu beantragen. Der Antrag muss zur Rechtswahrung binnen des laufenden Haushaltsjahres erfolgen und sollte ebenfalls das Ruhen des Verfahrens beinhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf dbb Info Nr. 50/2014.
Überprüfung der herabgesetzten Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld durch das Bundesverfassungsgericht
Erscheinungsdatum: 10.10.2014