Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Musterbescheinigung herausgegeben.
Diese Musterbescheinigung dient zur Vorlage bei der Krankenkasse als Nachweis der Nichtinanspruchnahme der Kita/Schule, um das Kinderkrankengeld zu bekommen.
Damit wird zumindest der bürokratische Prozess rund um die Ausstellung einer Bescheinigung in Kindertageseinrichtungen und Schulen vereinfacht.
Das Kinderkrankengeld ist in diesen Tagen als Corona-Hilfsmaßnahme vom Gesetzgeber beschlossen worden und tritt rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ.