Änderung der Arbeitszeitverordnung
Mit Wirkung vom 01.01.2016 ist die Arbeitszeitverordnung geändert werden. Die Möglichkeit Überstunden zu übertrgen wird weiter flexibilisiert. Vollzeitkräfte können künftig das 5-fache der Wochenarbeitszeit übertragen. Die Spitzenverbände arbeiten zeitnah an der Anpassung der 59er Vereinbarung zur variablen Arbeitszeit. Die jeweiligen Dienstvereinbarungen in den Ämtern müssen dann im Nachgang entsprechend angepasst werden.