Klare Forderung: Impfen in der Steuerverwaltung!

Erscheinungsdatum: 29.04.2021

Die Steuerverwaltung ist gleich zu Beginn der Pandemie zu Recht als systemrelevant eingestuft worden. Gerade in Krisenzeiten geht es besonders um finanzielle Mittel, die der Staat braucht, um die Betroffenen zu unterstützen, die Ursachen der Krise zu ermitteln und die Folgen für uns alle abzumildern.

Um so mehr verwundert uns, dass es offenbar keine klare Linie in der Landesregierung gibt, wie die Ressorts in der Frage der Impfungen einzuordnen sind.

Wir haben die Information, dass im Wirtschaftsressort schon für Impftermine über die Betriebsärztin geworben wird.

Wir sehen nicht, dass das Wirtschaftsressort in der Priorität vor dem Steuerbereich liegt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Außendienste sehr eingeschränkt bis lahmgelegt sind, fordern wir, die gesamte Steuerverwaltung in die Prioritätsgruppe 3 aufzunehmen. Dies ist bereits in den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz geschehen und steht in Hamburg kurz bevor.

Also klare Forderung der DSTG an die Landesregierung:

Setzen Sie die Steuerverwaltung in die Impfgruppe 3 und beginnen Sie mit der Vergabe von Impfterminen!“

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