ANTRAG STELLEN – CHANCEN SICHERN

Erscheinungsdatum: 02.12.2022

Seit 2007 ist die jährliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) für die Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig-Holstein gestrichen oder zumindest gekürzt. Jedes Jahr standen die Kolleginnen und Kollegen vor der Entscheidung, ob sie einen Antrag auf Zahlung der Sonderzuwendung stellen sollten oder ob sie sich darauf vertrauen wollen, dass das Land Schleswig-Holstein im Falle einer Verurteilung zur Nachzahlung, diese allen Betroffenen, auch ohne entsprechende Antragstellung gewährt. Bis zum Jahr 2021 war die persönliche Antragstellung also eine zusätzliche Absicherung möglicher Ansprüche.

Das hat sich jedoch für das Jahr 2022 geändert!  

Ab jetzt gilt: „KEIN ANTRAG – KEIN ANSPRUCH!“

Allem Anschein nach genügt es allerdings nicht, „nur“ einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung gestellt zu haben, sondern es dürfte zur Durchsetzung der Ansprüche auch eine spätere Klage erforderlich sein. 

Gegenwärtig spricht Einiges dafür, dass im kommenden Jahr mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerechnet werden kann.

Die DSTG Schleswig-Holstein wird weiterhin über die Entwicklungen informieren. Falls Ihr Fragen zu den Musteranträgen habt, wendet euch an euren Ortsverband oder direkt an die Landesleitung.

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