Information zu Kinder über 25 in Ausbildung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anbei eine wichtige Information für Tarifbeschäftigte, deren Kinder über 25 Jahre alt sind und sich noch in Ausbildung befinden.
Hier ist es wichtig, den beigefügten Antrag noch dieses Jahr beim Finanzverwaltungsamt einzureichen. Entsprechendes gilt für das Kindergeld.
Mit freundlichen Grüßen
Harm Thiessen
Weitere Information
E_Mail_17_kinderbezogene_Entgeltbestandteile.pdf (138,0 KiB)