Neue 59er Vereinbarung seit dem 01.04.2018 in Kraft
Seit dem 01.04.2018 (kein Aprilscherz !) ist eine neue, ressortübergreifende 59er Vereinbarung zur mobilen Arbeit
in Kraft getreten.
Zum Bereich der Wohnraumarbeit gibt es wenig neues, diente doch unsere bisherige Vereinbarung als Blaupause für die ’neue‘ Regelung. Ein interessanter und wichtiger Schritt ist jedoch die sog. anlassbezogene mobile Arbeit. Leider werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen in den Genuss der neuen Regelung kommen können, da in der Regel ein Notebook mit einem VPN-Tunnel erforderlich ist. Eine arbeiten zu Hause ohne entsprechende Anbindung ist sicherlich nur in Ausnahmefällen vorstellbar.
Wie gesagt es ist dennoch ein Schritt in die richtige Richtung.