Neue DV Wohnraumarbeit

Erscheinungsdatum: 18.10.2015

Wird nun alles besser ???

Neue DV zur Wohnraumarbeit wird nun alles besser ?

 

Seit dem 01.10.2015 ist die lang ersehnte neue Dienstvereinbarung (DV) zur Wohnraumarbeit nun endlich in Kraft getreten.

War die bisherige DV sehr restriktiv und ermöglichte daher einen Wohnraumarbeitsplatz nur in besonderen Fällen, so sollte die längst überfällige Neuregelung eine Öffnung für einen breiteren Personenkreis bewirken.

 

Wird nun alles besser ???

 

Liest man die Präambel so findet man Aussagen, wie ‚altersgerechtes Arbeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Motivation, Attraktivitätssteigerung etc.‘. Alles Dinge die Wohlgefallen auslösen. Auch der eigentliche Regelungsinhalt klingt beim ersten Lesen gar nicht so schlecht. Wenn da nicht ab und an das Wörtchen ‚Haushaltsvorbehalt‘ auftauchen würde.

Genau dieser treibt uns die Sorgenfalten auf die Stirn. Offenbar bestehen aufgrund des knappen IT-Haushalts kaum die Möglichkeiten für die erforderlichen Investitionen in Notebooks und VPN-Tunnel.

Die Hoffnung der Kolleginnen und Kollegen verstärkt Wohnraumarbeit in Anspruch nehmen zu können, könnte zerplatzen wie eine Seifenblase.

Eher stehen Verteilungskämpfe zwischen den Kolleginnen und Kollegen, die bereits einen Wohnraumarbeitsplatz besitzen und den Neuanträgen zu befürchten.

 

Die Landesleitung hat den Staatssekretär mit der Bitte um Klärung angeschrieben. Die Antwort werden wir selbstverständlich veröffentlichen.

 

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