Rückwirkende Zahlung der Jubiläumszuwendung

Erscheinungsdatum: 19.10.2016

Wie erfolgt die Abwicklung ?

Rückwirkende Zahlung der Jubiläumszuwendung

 

Die damalige Landesregierung hat ab dem 01.05.2011 sämtliche Jubiläumszuwendungen abgeschafft, die jetzige Regierung hat diese zum 01.01.2013 für 40- und 50-jährige Jubiläen (wieder) eingeführt. Für den Zeitraum vom 01.05.2011 bis zum 31.12.2012 gab es also eine zuwendungslose Zeit. Es gab aber auch den erklärten Willen, für diese Zeit für 40-jährige Jubiläen eine Zuwendung nachzuzahlen.

Dieses wurde nunmehr mit dem LBModG, das zum 01.09.2016 in Kraft getreten ist, umgesetzt.

 

Betroffene haben bei uns immer wieder angefragt, wann denn nun diese Nachzahlung zu erwarten sei.

Nach unserer Information haben die Finanzämter es sich zur Aufgabe gemacht, von sich aus ohne Antrag der Betroffenen tätig zu werden, indem die Berechtigten ermittelt und die Auszahlungen angewiesen werden.

Leider handeln die Finanzämter offenbar unterschiedlich, was die inzwischen pensionierten Kolleginnen und Kollegen betrifft. Sollten diese von Ihrer ehemaligen Dienststelle keine Nachricht erhalten, raten wir, einen Antrag auf Nachzahlung der Jubiläumszuwendung beim DLZP zu stellen.

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