Zulagen für Finanzbeamte: Bundesverwaltungsgericht urteilt positiv !

Erscheinungsdatum: 03.11.2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30.10.2014 entschieden, dass ein A 10 er auf einem A11er Dienstposten eine Zulage beanspruchen kann. Dies betrifft allerdings nur die Vergangenheit soweit noch das Bundesbesoldungsgesetz gegolten hat. Die Klagen geführt vom dbb hatten somit zu großen Teilen Erfolg. Das Urteil selbst ist noch nicht veröffentlicht. Sollte danach etwas zu veranlassen sein, wird die DSTG Ihre Mitglieder informieren.

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